Diskussion mit einem Steinbock 1 von Sexyloser Die Aussagen des Steinbocks sind verständlich, aber was teilt ihm der Mann mit? Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist. Zitieren 19. Jul 2010, 18:46