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du drecksn00b das kenn ich schon!!1111 aaaalt+f4, fake, erst0000rrr!!111

:wink:
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Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.

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weisse muss ja nich gleich besch!mpfen und in 1337 sp34k antworten et reicht wennde einfach ne menge rechtschreibfehler machst und die nich einmal verbessern tustr ausse3rdem darfste ja keine satzzeichen verwenden was mir immernocjh a m schwerstenb fällt da ich in einem satz etwa 37 kommas benutzen tu ausrufezeichen