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Hmm, bin irgendwie Maus-Bewegungs-Spastiker. Bei mir landen die Zahnbürste auf seiner Brille oder ich dreh seinen ganzen Kopf, anstatt der Zahnbürste. :(
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Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.