Aggressive Gamer
1Ok, die Seite kennt ihr schon, aber wohl nicht diesen Film (Flash). Der Typ ist echt mal krass und ist sehr wahrscheinlich sexuell unausgelastet.
Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.