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Song Contest - Seher sind eh alle schwul. Ohne Ausnahme!
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Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.

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muhahaha wie geil


das ganze song contest kacke ging sowieso an mir vorbei, und heut morgen dacht ich, hmmm bissl Slipknot style ^^
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Am Ende des Geldes ist noch viel Monat übrig!