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Ich finds lustig. :D :wink:
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Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.

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Die Seite is geil :-D hab mir schon vor 2 jahren alle durchgelesen 8)
Aber mal sehn ob die noch mehr Folgen dazugemacht ham :)

Und manche sind echt sau mieß gemacht! Manchmal sieht man wie da kleine Modelautos durch die Gegend fliegen oder man erkennt andere Kamaras oder schatten von den Kamarmännern... Man kann halt herzhaft lachen :x und auch selbst Fehler suchen. Einfach mal Kabel 1 schaun *g*