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Die Seite ist echt ein alter Hut. Hast du denn nicht irgendwas besonderes da gesehen? Direktlink?!
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Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.

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Sexyloser hat geschrieben:Die Seite ist echt ein alter Hut. Hast du denn nicht irgendwas besonderes da gesehen? Direktlink?!
nein, hab darüber gelesen.. dachte es wäre was neues, habs noch nie gesehen.

was besonderes? nö.
Sonst noch Fragen?

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Diese Seite dient auch vielen Grafikern als Sprungbrett. Wiki weiß da mehr.
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Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.