Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.
"Das Leben wird zunehmend in unserer Makro-Funktional-Gesellschaft vom natuerlichen Reize entwoehnt; wenn man sich zus. noch eigene Gesetze schafft, denen man sich unterwirft und unverschaemterweise auch anderen dieses abverlangt, wird es zu einer Farce." - Prof. Dr. H. Schneider