Naja, das war auch nicht als anspruchsvolle Unterhaltung gedacht. Tut mir leid für die, die hier nach sowas suchen und wahrscheinlich nie finden werden.
Dabei haben sich manche hier extra einen Account angelegt. Aber denen sei jetzt geholfen:
http://www.arte.tv
Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.