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Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.

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ich wills nicht nochmal sagen müssen.

Und wenn du deinen Thread nicht findest, warum machst du dann einen neuen?
yo bitchin...