Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.
klar erkennt man das es bilder sind, die mit dem computer erzeugt worden sind. trotzdem sind diese exemplare sehr sehr gut gemacht und sehen einfach toll aus!