Das erkennt man am Inhalt (Bei 1 Million darf ich ihr Bild hier reinstellen, bei 2 Mio ein Bikini Bild, bei 3 Mio gibt sie mir und euch ein oben ohne Bild und bei 4 ein nackt Bild als Vorgeschmack) und daran, dass diese Seite wie jede andere davor über einen Proxy läuft. Genau wie meine-dumme-irgendwas.com
Beweis 1
Beweis 2
Aber es wird auch in diesem Fall wieder ein paar unterbelichtete Hinterwäldler geben, die das für glaubwürdig halten. Naja, manche glauben ja auch noch an den Weihnachtsmann

Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.