Meine Güte, sogar Hitler haben sie drin. Wer hätte auch nur erahnt, was aus all diesen Kindern mal werden würde...
Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.