2 von Sexyloser hihi Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist. Zitieren 23. Dez 2005, 14:58
3 von wurst hahaha .... spitze ! "Man ist nicht zu betrunken, solange man auf dem Boden liegen kann, ohne sich festzuhalten." Zitieren 23. Dez 2005, 15:39
4 von scrub das wird in nen paar jahren standart sein..... SAVE THE GOON DOCKS Zitieren 23. Dez 2005, 18:53
7 von wurst der hat das so perfekt abgedeckt, dass seine alte mit einer taschenlampe rumhantieren muss ! "Man ist nicht zu betrunken, solange man auf dem Boden liegen kann, ohne sich festzuhalten." Zitieren 24. Dez 2005, 02:25
9 von emptyone Scrub hat geschrieben:das wird in nen paar jahren standart sein..... warum? biometrie? Zitieren 24. Dez 2005, 11:57
10 von pyro Scrub hat geschrieben:das wird in nen paar jahren standart sein..... nee, in ein paar jahren haben rentner kein geld mehr, das sie abholen könnten. Zitieren 24. Dez 2005, 16:00
11 von nils ausserdem wenn die nummer geklaut wird dann mit so minikameras über dem automaten... das machen die russischen trickdiebe... hab ich gehört happiness is not a search... it's a choice. Zitieren 24. Dez 2005, 16:14
12 von schwenk Scrub hat geschrieben:das wird in nen paar jahren standard sein..... sexylosersforum.de Zitieren 24. Dez 2005, 16:22