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und nach allem wird er vom amtsgericht trotzdem noch als deutscher staatsangehöriger bezeichnet.. aber die einstellung ergibt sich aus anderem Grund.
Die kosten wären zu hoch.

Es gibt keinen gültigen Einspruch sondern nur eine Feststellung. Wenn er dann im Gegenzug fordert, daß ihm alle Kosten erstattet werden, die ihm für die Verfassung seiner Stellungnahme zustehen (wohl Anwalt) dann erhält er eine wesentlich höhere Summe vom Staat, als er eigentlich zahlen müßte.

Hätten sie also eine Verhandlung geführt, dann wäre er für seine Umkosten auszuzahlen, denn er wollte keine Verhandlung.

Ich frage mich nur, warum sie wohl die Bußgeldforderung aus dem ersten Brief dann nicht streitig gemacht haben. Wahrscheinlich zu hohe Kosten bei 38€ Gewinn. Er hätte ja das Geld einfordern können für seine bisherigen mühen und wurde durch aufhebung ruhig gestellt, da dadurch keine Ausgaben erstattet werden..

Muß ich dringend 'nem Kumpel zeigen, der studiert Jura :x

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eine sehr schöne argumentation, so etwas wäre mir nie aufgefallen, danke für das pdf!
nichts ist gelber
als gelb selber
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<KnAeChTi> hui war ich gestern betrunken :)
<schdeffan> hehe
<schdeffan> was hastn getrunken?
<TeamGS][Schlusi> natursekt

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sehe ich aus als würde ich nachts aktenberge wälzen?

keine ahnung.. ist bestimmt nicht völlig aus der luft gegriffen aber das werden sicher einige juristen ausgearbeitet haben

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nächstes mal änder ich die frage so um das du dich nicht angegriffen fühlst.

hmmm frage ich so. macht keiner hier ein jurastudium der das mit in die uni nehmen kann und den fall erarbeitet?
SAVE THE GOON DOCKS

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toll. damit fallen die kosten der staatskasse zur last und diese idiotische (und vermutlich falsche) prinzipienreiterei kostet nicht ihn, sondern alle. klar sind es nur ein paar euro und gemessen auf alle ist es nichts, aber ich finde das dermaßen bescheuert. wenn man zu schnell fährt und damit einen fehler gemacht hat, sollte man seine scheiße auch eingestehen und nicht durch so ein gewurste sich jeglicher verantwortung entziehen. darf ich herrn j. (war doch j.? ich hab den ganzen namen vergessen) als arschloch titulieren? ist ja bestimmt auch nicht verboten. gelten überhaupt rechte? darf ich nicht mal bei ihm einbrechen?
Bild

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Na ja ich denk da werden sich, einige gesetze überschnitten haben die dann diesen quasi fehler verursacht haben, also das sachsen nicht zur bundesrepublik gehört.

aber wenn das einer im board weis, dann mr. know-it-all, serge :x :wink:
I need a purpose, I need a reason, I need to know if there´s trophy and meaning to all we lose and all we fight for, to all of our loves and our wars

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Scrub hat geschrieben:nächstes mal änder ich die frage so um das du dich nicht angegriffen fühlst.

hmmm frage ich so. macht keiner hier ein jurastudium der das mit in die uni nehmen kann und den fall erarbeitet?
fühlte mich keineswegs angegriffen...
nur zweifel ich ein bissel da dran das hier jemand ausgerechnet sowas schon mal bearbeitet hat, denn dann wäre das längst an die große glocke gehängt worden