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§ 969 Herausgabe an den Verlierer

Der Finder wird durch die Herausgabe der Sache an den Verlierer auch den sonstigen Empfangsberechtigten gegenüber befreit.
Gewalt ist die Hure der Machtlosen

Ich bin Pazifist und freiheitsliebend und das werde ich im Notfall mit Waffengewalt verteidigen.