Re: Haut glätten

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Tja, mit fortschreitendem Alter braucht man sowas auf diversen Seiten ^^ Aber die Wahrheit kommt ja eh irgendwann raus. In Isreal will man wohl solche Werbung, wo Personen mittels Grafikprogrammen verschönert wurden, als solche kennzeichnen. Weiß gar nicht, ob man das nun wirklich umsetzt.
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Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.