26 von scrub kannst mich nicht versehentlich auch in einen befreiungsschein eintragen? SAVE THE GOON DOCKS Zitieren 21. Dez 2006, 18:22
27 von Grinsekatze ne leider net da muss immer noch der kontoauszug mitgeschickt werden wo's gehalt drauf steht ^^.....wärst du arbeitslos wärs was anderes.... Zitieren 21. Dez 2006, 18:32
28 von scrub mist habe 3 monate kündigungsfrist. und bezahlt werden muss die gez bis januar. SAVE THE GOON DOCKS Zitieren 21. Dez 2006, 18:35
30 von Tranquillity Grinsekatze hat geschrieben: und ich darf ab morgen die scheiß befreiungsanträge der gez bearbeiten AHA! Der Feind hat seine Spitzel überall - sogar im Loserreich Zitieren 21. Dez 2006, 19:54
31 von scrub die gez bei uns oder nicht doch eher wir einen bei der gez SAVE THE GOON DOCKS Zitieren 21. Dez 2006, 22:24
32 von Tranquillity den satz musste ich jetzt 3 mal lesen bis ich ihn kapiert hatte... reif fürn urlaub Zitieren 22. Dez 2006, 15:35
33 von Stun Tranquillity hat geschrieben:den satz musste ich jetzt 3 mal lesen bis ich ihn kapiert hatte... ging mir auch so. Sonst noch Fragen? Zitieren 22. Dez 2006, 16:21