GEMA erwirkt einstweilige Verfügungen gegen Dateitauschdienste
Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA hat beim Landgericht Köln einstweilige Verfügungen gegen die Betreiber der Dateitauschdienste http://www.rapidshare.de und http://www.rapidshare.com erwirkt. Sie sollen Werke aus dem GEMA-Repertoire rechtswidrig genutzt haben. Die Dienste halten Speicherkapazitäten vor, damit Nutzer Inhalte einspeisen und anderen Nutzern öffentlich zugänglich machen können. GEMA-Sprecher Hans-Herwig Geyer sagte gegenüber heise online, die Dienste dürften in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden. Insbesondere verlangt die Gesellschaft von ihnen nun Auskunft darüber, wie viele Werke aus dem GEMA-Repertoire vorgehalten werden.
Insbesondere der Dienst http://www.rapidshare.de hat laut GEMA zeitweise damit geworben, aus seinen Speichern seien 15 Millionen Dateien abrufbar. Eine Lizenz hierfür sei aber bei der GEMA nicht erworben worden. RapidShare habe bislang behauptet, der Dienst habe keine Kenntnis von den durch Nutzer abgespeicherten Inhalten und könne diese auch nicht kontrollieren. Das Landgericht Köln habe mit den einstweiligen Verfügungen aber nun deutlich gemacht, dass die Tatsache, dass der Dienstbetreiber die Inhalte nicht selbst einstellt, sondern diese durch Nutzer hochgeladen werden, rechtlich nichts daran ändere, dass die Dienstbetreiber für die im Rahmen des Dienstes stattfindenden Urheberrechtsverletzungen haften.
GEMA-Vorstandsvorsitzender Harald Heker sieht diese Entscheidungen auch für den künftigen Umgang mit "Web-2.0-Diensten" wie YouTube und MySpace von großer Bedeutung. Sie zeigen laut Heker, "dass die bloße Abwälzung der Nutzungshandlungen auf die Nutzer und die angebliche Unkontrollierbarkeit der Inhalte den Dienstbetreiber nicht von seiner urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für die auf seiner Webseite zum Abruf gestellten Inhalte entheben". (anw/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/83897/from/rss09
GEMA vs. Rapidshare
1"Das Leben wird zunehmend in unserer Makro-Funktional-Gesellschaft vom natuerlichen Reize entwoehnt; wenn man sich zus. noch eigene Gesetze schafft, denen man sich unterwirft und unverschaemterweise auch anderen dieses abverlangt, wird es zu einer Farce." - Prof. Dr. H. Schneider