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Ich hab noch immer keinen. Diese ganzen Ipod-Geschenk-ID-Links, die es vor einer Weile mal gab, haben auf mich wie Anti-Werbung gewirkt. Und jetzt hasse ich dieses Teil. Kann man nix machen.
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Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.