Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.
Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.
fehlt mir der richtige codec zu....
ist kacke mit diesen selbstgedrehten/bearbeiteten videos. die editing-programme benutzen oft irgendeinen seltsamen, raren. und wenn man den nicht hat... bei mir hab ich nur ton