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Obwohl sich das ganze schon mit der 3ten Antwort als Fake aufklärt, merkt es der Rest nicht. Nett zu sehen, wie manche doch immer wieder auf Trolle anspringen. :roll:
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Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.

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jo das hätte viele viele funken gegeben, genauso wie wenn man das mit ner CD macht, also merke, stehen bullen vorm haus, pack die mikrowelle aus!
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Am Ende des Geldes ist noch viel Monat übrig!